Weiberfasching!

16.02.2023

Auch in der Beck’sche wird der eher rheinländische Brauch gefeiert, dass Frauen den Männern die Krawatte abschneiden.

20230216_093226_weiberfasching.jpgSo lief zum Beispiel unser Kollege Marcel Strauß aus dem Bereich Media.Solutions am Gumpendonnerstag nur noch mit einem Krawattenstumpf herum, wobei das abgeschnittene Ende weiter als Einstecktuch diente. Ob er für das Abschneiden mit einem Bützchen entschädigt wurde, bleibt ungewiss.

Allerdings: Im juristischen Sinne stellt das Abschneiden der Krawatte eine Sachbeschädigung dar, die strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn der Schlipsträger einen Strafantrag auf Schadenersatz stellt – das gilt auch zur Weiberfastnacht. smile.svg

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